FREIE WÄHLER erwarten Aufklärung zu Impfpriorisierungsverfahren

Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) soll Generalvollmacht für Rechtsstreitigkeiten in „Corona Angelegenheiten“ für Anwaltskanzlei erklären.

Mainz. Wie aus einer Pressemeldung der Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei Degen hervorgeht, blieb ein Antrag auf Impfpriorisierung im dafür zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, vertreten durch die Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), bald einen Monat unbeantwortet. Wegen der Untätigkeit wurde beim zuständigen Verwaltungsgericht deshalb der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Der Antrag wurde überraschenderweise direkt der in Koblenz ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martini Mogg Vogt und nicht dem zuständigen Ministerium zugestellt. Das Land Rheinland-Pfalz bzw. das zuständige Ministerium hat laut Auskunft der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes den Rechtsanwälten eine „Generalvollmacht“ für alle Rechtsstreitigkeiten in „Corona Angelegenheiten“ erteilt. Ob das zuständige Ministerium demnach überhaupt erfahren hat, dass ein gerichtlicher Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bzgl. der Bearbeitung eines Antrages auf Impfpriorisierung rechtshängig ist, ist unklar.

Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER und selber Rechtsanwalt, erwartet nun dringende Aufklärung seitens des zuständigen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): „Es kann doch nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die in medizinisch begründeten Fällen einen Antrag auf Impfpriorisierung stellen, noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten, geschweige denn nach 4 Wochen eine Antwort. Das dauert alles viel zu lang. Hier geht es um Menschenleben. Im Übrigen verwundert es sehr, dass das Ministerium einer Rechtsanwaltskanzlei eine Generalvollmacht für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen im gerichtlichen Verfahren erteilt hat. Wer hat die Mandatierung veranlasst und warum ist diese überhaupt erfolgt?“

Wefelscheid verweist darauf, dass im Rahmen der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei durch ein Ministerium im Falle einer Konkurrentenklage der Landesrechnungshof dies zuletzt sehr kritisch gesehen und dies als Steuergeldverschwendung gewertet hat, da es sich um vermeidbare Kosten handelt. Außerdem müsse der Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Behörde sich in diesen Verfahren selbst vertritt, insbesondere wenn ausreichend juristisches Fachpersonal vorhanden ist, bzw. im Rahmen der Amtshilfe vom Justizministerium zu erlangen wäre. Ihm scheint die Vorgehensweise der Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) daher sehr fragwürdig: „Es steht zu befürchten, dass durch das auf Anwälte outgesourcte Verfahren von der eigentlich zuständigen Behörde keine schnelle Verwaltungsentscheidung mehr zu erlangen sein könnte. Durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei droht auch dem rechtssuchenden Bürger dann Ungemach, wenn er die von ihm begehrte Entscheidung nicht erhält und dann auch im Falle des Unterliegens die anwaltlichen Kosten durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz tragen muss. Die zuständige Behörde verweigert sich ihrer ureigenen Aufgabe, nämlich die Verwaltung der ihr zugewiesenen Aufgaben sowie die Ausübung des ihr übertragenen Ermessens selber nach zu kommen. Dieses Verfahren ist daher aus Sicht des Steuerzahlers und der Antragsteller eine einzige Katastrophe. Die zuständige Ministerin muss ihre Vorgehensweise daher dringend erklären.“

Bild: Stephan Wefelscheid

 

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