FREIE WÄHLER fordern erneut eine Haftpflichtversicherung für Asylsuchende

Bad Kreuznach. Erneut beschäftigt die Gerichte ein Fall von Unfallschuld, in welchem der Verursacher ein nicht versicherter Asylsuchender war. Die Geschädigte kann in diesem Fall nicht auf Entschädigung hoffen, da ein Unfall mit einem Nichtversicherten als „allgemeines Lebensrisiko“ eingestuft wird.

Die FREIEN WÄHLER haben schon 2014 eine Haftpflichtversicherung für Asylsuchende gefordert, welche jedoch durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass die Einführung eine staatliche Bevorzugung von Asylbewerbern gegenüber anderen Gruppen (vor allem Sozialhilfeempfängern) sei und darüber hinaus mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit verbunden wäre.

Nach Ansicht von Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz, ist diese Auffassung allerdings irreführend: „Es geht hier nicht darum Flüchtlinge gegenüber Sozialhilfeempfänger zu bevorzugen, sondern Geschädigten besseren Schutz zu ermöglichen. Heute haben wir eine andere Situation als noch 2014. Wenn der Staat die Grenzen aus humanitären Gründen öffnet und weiß, wie es um die finanzielle Situation der Schutzsuchenden bestellt ist, gehört es eben gerade nicht zum allgemeinen Lebensrisiko auf einen mittellosen Asylbewerber zu treffen. Das Risiko für den Geschädigten auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, steigt mit jeder Flüchtlingswelle.“

Einige Kommunen haben schon auf die Situation reagiert und versichern die Flüchtlinge auf eigene Kosten. Begründet wird dieser Schritt häufig mit der „Wahrung des sozialen Friedens“.

„In Deutschland muss jeder KFZ-Halter eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen, sonst gibt es keine Zulassung. Dies deshalb, weil dem Staat das Risiko für Geschädigte bekannt ist, das sich aus dem Betrieb eines KFZ ergeben kann. Aus diesem Grund muss der Staat, wenn er aus humanitären Gründen die Grenzen öffnet, auch den finanziellen Schaden der hier lebenden Bevölkerung gerade in solchen Fällen regulieren. Tut er das nicht, darf er sich nicht wundern, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grenzöffnungen aufkommen“, so Wefelscheid weiter.

 

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