Grundgesetz steht nicht unter Pandemievorbehalt

Die FREIEN WÄHLER haben großen Respekt vor der von den Staatsorganen getragenen Verantwortung bei der Bekämpfung der Pandemie. Gleichwohl bedarf deren Corona-Politik einer Klarstellung:

Die Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten ist kein im Grundgesetz vorgesehenes Organ, das Gesetze erlassen kann. Damit sind diese Beschlüsse nicht bindend.

Die Konferenz und ihre Beschlüsse stehen auch nicht über dem Grundgesetz und das Grundgesetz steht nicht unter Pandemievorbehalt.

Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz: „Die vorgesehene Notbremse ist eine Bankrotterklärung des Staates. Von der EU über den Bund bis zu den Bundesländern fehlt es an einer griffigen Strategie. Jetzt rächt sich das „Fahren auf Sicht“ bitterlich und die gesamte Bevölkerung darf das Unvermögen der Regierung ausbaden. Die Ruhetage führen auch nicht zu einer Entflechtung der Käuferströme, sondern lassen alles auf den Mittwoch und Samstag der Karwoche sowie den folgenden Dienstag konzentrieren. Dies ist ein untauglicher Versuch einer taumelnden Regierung.“

Der designierte Fraktionsvorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Joachim Streit, selbst Jurist, führt aus: „Die angedachten Ausgangssperren für die Bewohner ganzer Städte und Kreise sind ein Angriff auf unsere vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte. Ausgangssperren jetzt als Ausgangsbeschränkungen zu bezeichnen ist ein plumper Etikettenschwindel. Tagsüber darf ich dicht gedrängt in der U-Bahn zur Arbeit. Abends wird mir der Spaziergang vom Staat verboten, wenn der Inzidenzwert 100 übersteigt. Ich stelle die Frage: Wo ist das Deutschland, das einmal für Freiheit stand?“

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