Spitzenkandidat Joachim Streit konnte Hubert Aiwanger zur Pressekonferenz begrüßen.
Bitburg. Viele Geschäfte mussten im März im Lockdown schließen, die Coronabekämpfungsverordnungen der Länder sahen das so vor. Mit dem Ausübungsverbot sollten Infektionsketten unterbrochen werden. Fahrschulen und Friseursalons, Fitnesscenter und Schausteller, Hotels und Gaststätten waren wie viele mehr betroffen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Entschädigung dann vor, wenn Betriebsinhaber oder Mitarbeiter erkranken und deshalb der der Betrieb geschlossen wird. Für die die Betriebsverbote aufgrund der Coronabekämpfungsverordnung ist dies nicht der Fall. Hier sehen FREIE WÄHLER eine Lücke.
Landesvorsitzender und Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid: „Wenn der Staat ein Geschäft aufgrund des Infektionsschutzgesetz schließt, ist immer eine Entschädigung zu zahlen. Es gilt die Regel des „enteignenden Eingriffs“. Darauf darf sich jeder Unternehmer verlassen.“
So sehen es auch die bei einer Pressekonferenz der Landesvereinigung FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz in Bitburg anwesenden Betriebsinhaber. Daniel Reinemann, Fahrlehrer: „Ich hätte es noch eingesehen, wenn ich eine unternehmerische Fehlentscheidung treffe. Dann habe ich auch die Folgen zu tragen. Hier hat der Staat aber die Schließung angeordnet. Dafür kann der Unternehmer nichts. Und die Soforthilfen reichen nicht.“
Dies bestätigt auch Schausteller Josef Gombold, der durch das Verbot der Volksfeste und Weihnachtsmärkte seinen größten Verlust erst vor sich sieht. Die Veranstalter- und Schaustellerbranche stünde vor dem Aus und ein Auferstehen gäbe es danach nicht mehr.
Joachim Streit hat eine Petition gestartet, mit der er sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wendet. Er will 50.000 Unterschriften sammeln, damit sich der Ausschuss mit dem Problem der zehntausenden von Corona betroffenen Selbständigen beschäftigt: „Die Unternehmer sind es nicht gewohnt zu klagen. Auch aus Angst, dass dann noch mehr Kunden wegbleiben. Viele stehen mit dem Rücken an der Wand. Und was ist, wenn eine zweite Welle kommt? Dann sind es dieselben, die wieder ihre Geschäfte schließen müssen. Das Infektionsschutzgesetz weist eine Lücke auf. Diese gilt es zu schließen.“
Der Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER Hubert Aiwanger kam den weiten Weg aus Niederbayern in die Eifel, um die Petition der Rheinland-Pfälzer zu stützen.
Wer die Petition unterstützen möchte findet sie unter:
oder unter www.alle-kommen-mit.de
Mittlerweile gibt es auch eine Verfassungsklage auf Entschädigung von mehr als 850 Selbständigen:
Bild: v.l.n.r. Stephan Wefelscheid, Joachim Streit, Hubert Aiwanger