Mit Satzungsänderung anlässlich der Mitgliederversammlung am 09.06.2018 wurden die Weichen zur Gründung von FREIE WÄHLER Kreisvereinigungen mit weiteren Untergliederungen gestellt. Diese Entscheidung eröffnet den FREIEN WÄHLERN die Möglichkeit, an Kommunalwahlen teilzunehmen, vorwiegend dort, wo sie nicht über ihre Mitglieder und über befreundete Freie Wähler-Gruppierungen (FWG) in Kommunalparlamenten vertreten werden.
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