Gliederung & Struktur

Zitat aus der Satzung:

Die Landesvereinigung gliedert sich in Bezirks- und Kreisvereinigungen, sofern solche gegründet sind.

Bezirksvereinigungen

Der räumliche Geltungsbereich von Bezirksvereinigungen deckt sich mit der im Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz amtlich festgelegten Wahlbezirken. Dementsprechend führt die Bezirksvereinigung den Namen FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz Bezirk 1, 2, 3 oder 4. Mit Zustimmung des Vorstands der Landesvereinigung darf ein Namenszusatz angehängt werden, der die regional typische Besonderheit der Bezirksvereinigung zum Ausdruck bringt oder eine andere prägnante Bezeichnung zur Abgrenzung und Identifikation gegenüber den anderen Bezirksvereinigungen darstellt (z.B. Bezirksvereinigung FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz Bezirk 1 Nord).

Kreisvereinigungen

Der räumliche Geltungsbereich von Kreisvereinigungen deckt sich mit dem der Landkreise und Kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz. Kreisvereinigungen können sich in Stadt-, Verbandsgemeinde-, Gemeinde- oder Ortsvereinigungen gliedern, in den räumlichen Grenzen der entsprechenden Gebietskörperschaft. Gegründete Untergliederungen von Kreisvereinigungen sind mittelbar Gliederungen der Landesvereinigung. Die Kreis-, Stadt-, Verbandsgemeinde-, Gemeinde- und Ortsvereinigungen führen den Namen Kreis-, Stadt-, Verbandsgemeinde-, Gemeinde- und Ortsvereinigung FREIE WÄHLER und den Namen ihrer Gebietskörperschaft (z.B. Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Koblenz). Die Mitglieder der Landesvereinigung sind gleichzeitig Mitglieder der für ihren Wohnsitz zuständigen Untergliederung, sofern solche gegründet sind.