Ohne Grundgesetzänderung könnte „Ehe für Alle“ verfassungswidrig sein
Koblenz. Im Rahmen der ihm zustehenden Auslegungshoheit über das Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont, dass die Ehe nur die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern“, hieß es noch zuletzt im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Mai 2013 (2 BvR 909/06). Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz binden die Entscheidungen die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Für Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der Freien Wähler Rheinland-Pfalz und FW Bundesjustiziar, könnte sich daher die heutige Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als Pyrrhussieg erweisen. Denn sollte das Bundesverfassungsgericht bei seiner Linie bleiben, müsste der Bundestag nachträglich das Grundgesetz ändern. Ob es dafür nach der Wahl allerdings eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag geben dürfte, ist für Wefelscheid höchst fraglich. Denn die CDU Parteivorsitzende Angela Merkel habe heute mit Nein gestimmt und auch das CDU Grundsatzprogramm sähe keine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vor. Als Gewissensentscheidung könnte die künftigen CDU Abgeordneten auch kein Koalitionsvertrag mit wem auch immer binden. Mangels verfassungsändernder Mehrheit würde die „Ehe für Alle“ dann in weite Ferne rücken. „Statt die „Ehe für Alle“ im Eilverfahren durch einfaches Bundesgesetz einzuführen und nunmehr Risiko zu laufen, dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu bekommen, wäre es besser gewesen, in aller Ruhe zunächst einmal eine klarstellende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. So aber wurde der Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare auf Zugang zur Ehe zum Spielball wahltaktischer Erwägungen der CDU Parteivorsitzenden Angela Merkel, von SPD und Grünen. Dieses im Moment von rot-grün gefeierte Wahlkampfmanöver könnte sich daher schnell als Pyrrhussieg erweisen und in der verfassungsrechtlichen Sackgasse enden“, so Wefelscheid abschließend.