Koblenz. Die wohl vorsätzliche Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg durch zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren machte die gesamte Republik fassungslos. Aufgrund der in Deutschland festgelegten Strafmündigkeit von 14 Jahren wird die Tat keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. „Die grausame Tat von Freudenberg hat in der Bevölkerung eine Diskussion über die Absenkung des Strafmündigkeitsalters entfacht. Und dieser kann sich die Politik, können wir uns als FREIE WÄHLER, nicht verschließen. Das Strafrecht muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Man muss davon ausgehen, dass auch ein 12-Jähriger weiß, dass man andere Menschen nicht töten darf. Im Vereinigten Königreich und der Schweiz gelten Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bereits als strafmündig. Unter Berücksichtigung der von der UN verfassten „Beijing-Regeln“, die eine Absenkung von unter 12 Jahren als unerwünscht erachten, sollten wir in Deutschland dazu übergehen, die Strafmündigkeit ab dem vollendeten 12. Lebensjahr festzusetzen. Die Gesellschaft muss vor solchen Straftätern geschützt werden, und es ist auch gegenüber den Angehörigen der Opfer nicht vertretbar, wenn die Folgen solcher Taten in der Straflosigkeit enden. Von daher erwarte ich seitens des Gesetzgebers hier eine schnelle Anpassung.“, so der Generalsekretär der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz Christian Zöpfchen.
Bild: Christian Zöpfchen