Erneute Niederlage der Landesregierung vor Gericht

Wefelscheid (FREIE WÄHLER): „Rechtsbrüche gehören scheinbar zum Alltag der Landesregierung!“

Mainz. Erst kürzlich hat die Landesregierung in Mainz gerichtlich bescheinigt bekommen, dass sie mehrfach und fortgesetzt gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die Beförderungspraxis im von den Grünen geführten Umweltministerium war über viele Jahre rechtswidrig. Für die zuständige Ministerin Höfken blieb dies bislang ohne Konsequenzen. Nun kommt ein weiterer Rechtsverstoß ans Licht, diesmal aus dem Innen- und dem Finanzministerium.

Schon 2015 hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Eingruppierung von FLIR-Operatoren (das sind Besatzungsmitglieder von Hubschraubern, die u.a. die Wärmebildkamera bedienen) bemängelt. Es dauerte dann bis 2018, bis endlich eine neue Bewertung dieser Stellen mit einer Höhergruppierung erfolgte. Doch dann weigerten sich die beiden zuständigen Ministerien, Innen- und Finanzministerium, diese Höhergruppierung auch durchzuführen. Begründung: diese sei im Haushalt nicht vorgesehen, daher stünden dafür auch keine Mittel zur Verfügung. Dies aber verstößt gegen den Rechtsgrundsatz „Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“. Eine Klage der GdP hatte nun bereits im Gütetermin Erfolg: wegen der Aussichtslosigkeit ihres Standpunktes knickten die Ministerien ein und wollen die Höhergruppierung jetzt rückwirkend zum August 2018 umsetzen.

„Die jetzt offenkundig gewordene Zahl der Rechtsverstöße in dieser Landesregierung macht fassungslos“ sagt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz und selbst Rechtsanwalt. „Rechtsbrüche gehören da scheinbar zum Alltag!“

Dass der ehemalige SPD-Finanzminister Deubel aktuell ebenfalls vor Gericht eine Niederlage einstecken musste, passt da ins Bild: Deubel war wegen Untreue und falscher Aussage im Landtag rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden und hatte dadurch seinen Anspruch auf Beamtenpension verloren. Dagegen hatte er geklagt und ist nun mit einem Eilantrag gescheitert. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er sich durch die mehrfachen Rechtsverstöße für den öffentlichen Dienst untragbar gemacht habe.

 

 

 

Bild: Stephan Wefelscheid

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