Bezirksvorsitzender Dominik Stihler: „Die Erweiterung des ZFO scheint gegenüber dem Einzelhandel in den umliegenden Städten und Gemeinden nicht vertretbar.“
Die aktuelle Situation am ZFO in Zweibrücken wird von den Beteiligten und auch in der Politik sehr unterschiedlich bewertet. Während die Betreiber des ZFO eine Erweiterung des Outlet-Centers als zwingend notwendig für dessen Zukunft sehen, sieht der Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwaren- einzelhandels e.V. zusätzliche massive Probleme für den ohnehin durch Corona und den online-Handel stark gebeutelten innerörtlichen Einzelhandel. Dies wird auch in einem Brief des Bundesverbandes an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich: „Wenn daher von Seiten der Landesregierung einseitig den Wünschen der Betreiber/Eigentümer des ZFO gefolgt werden würde und keine Rücksicht auf den innerstädtischen Handel genommen wird, hätte dies gravierende Folgen für die innerstädtischen Einkaufslagen im weitläufigen Einzugsgebiet.“
Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER in Mainz hat darüber hinaus eine klare Wettbewerbsverzerrung im Zusammenhang mit dem ZFO ausgemacht: Obwohl der Flughafen Zweibrücken im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor acht Jahren die Linienflüge eingestellt hat, kommt das ZFO immer noch in den Genuss von 12 zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen, die ursprünglich für die Bereiche von Flughäfen mit regelmäßigem Personenverkehr (wie z.B. der Flughafen Hahn) gedacht waren. Dies ist aus Sicht der Landtagsfraktion rechtspolitisch nicht hinnehmbar und soll nun über eine Normenkontrollklage geprüft werden.
Ganz anders hierzu die Haltung einer freien Wählergemeinschaft in Zweibrücken, die sich Freie Wähler Zweibrücken nennt, aber keine Untergliederung der Partei FREIE WÄHLER ist, sondern ein lokaler kommunaler Verein. Die Vorsitzende dieses Vereines Monika Mischke spricht sich trotz der massiven Bedenken des lokalen Einzelhandels und der offensichtlichen Wettbewerbsverzerrung ausdrücklich für die Beibehaltung der Sonderregelung und die Erweiterung des ZFO aus.
Der Bezirksvorsitzende der Partei FREIE WÄHLER Dominik Stihler hat hierzu einen ebenso klaren Standpunkt: „Es muss gleiches Recht für alle gelten. Die Sonderrechte für flughafennahe Outlet-Center hätten mit der Insolvenz des Flughafens aufgehoben werden müssen. Und eine Erweiterung kann nur dann erfolgen, wenn diese nicht den Zielen des Landesentwicklungsplanes (LEP) widerspricht. Da im LEP aber der Schutz des innenstadtrelevanten Sortimentes der Innenstädte eines der wesentlichen Ziele ist, scheint mir die geforderte Erweiterung, die ja auch nicht die erste ist, nicht mehr gegenüber dem Einzelhandel in den umliegenden Städten und Gemeinden vertretbar.“
Bild: Dominik Stihler