Im Zusammenhang mit den Lützerath-Protesten stellt grüne Bundestagsabgeordnete den Rechtsstaat infrage.
Die Proteste im nordrhein-westfälischen Lützerath gegen den dort geplanten Abbau von Braunkohle werden nicht nur von Umwelt- und Klima-Aktivisten getragen. Viele Demonstranten zeigten auch den „Gruß der Kommunisten“ mit erhobener Faust. In einem Artikel der Zeitung „Die rote Fahne“ (bis 1945 das Zentralorgan der KPD) heißt es: „Für die Kommunisten ist die erhobene Faust die kampfbereite revolutionäre Drohung an Kapitalismus und Faschismus, und die Faust wird erhoben, um sie auf die Feinde des Proletariats niedersausen zu lassen.“ Offenbar soll hier der Protest auch dazu genutzt werden, linke und linksradikale Ideologien nach außen zu tragen. Der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER in Rheinlandpfalz und parlamentarische Geschäftsführer Stephan Wefelscheid stellt in dem Zusammenhang klar: „Unabhängig davon, wie man zum Braunkohleabbau in Lützerath steht: Demonstrationen und Aktionen, die sich innerhalb der Grenzen des Demonstrationsrechtes bewegen, sind völlig in Ordnung. Wenn aber aus ideologischen Gründen mit über das Demonstrationsrecht hinausgehenden Aktionen gegen eine klare Entscheidung deutscher Gerichte agiert wird, so ist das nicht zu dulden. Die Duldung solcher Aktionen würde eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bedeuten.“
Von dieser Grundordnung scheinen sich allerdings zumindest einzelne Vertreter der Grünen zu entfernen. Die grüne Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik twittert: „Argumente a la `Gerichte haben entschieden, RWE hat jedes Recht da abzubaggern` sind eine Hörigkeitserklärung gegenüber diesem Konzern.“ Damit stellt sie sich nicht nur gegen eine klare Gerichtsentscheidung, sondern auch gegen einen im Bundestag von den Grünen (übrigens auch von ihr) befürworteten Kompromiss, den der grüne Wirtschaftsminister Habeck und die grüne Vize-Ministerpräsidentin von NRW Neubaur im Oktober 2022 mit RWE ausgehandelt hatten.
Der Generalsekretär der FREIEN WÄHLER Christian Zöpfchen findet hierzu klare Worte: „Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht grünen Ideologien weichen. Wenn Gerichte entschieden haben, dann ist das auch von grünen Ideologen zu akzeptieren, insbesondere dann, wenn sie als Vertreter der deutschen Wählerinnen und Wähler im Bundestag sitzen. Wer sich so deutlich öffentlich disqualifiziert, sollte sein Mandat zurückgeben. Gesetze und Gerichtsentscheidungen gelten für alle. Wer das nicht akzeptiert, gehört nicht in unsere Gesellschaft und schon gar nicht in unsere Volksvertretungen.“
Bilder: Stephan Wefelscheid, Christian Zöpchen