FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz klar gegen Absenkung des Wahlalters auf 16
In der Debatte um ein Wahlrecht ab 16 zu Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz positionieren sich die FREIEN WÄHLER klar gegen eine solche Absenkung des Wahlalters.
„Es besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Volljährigkeit und dem Recht wählen zu dürfen. Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass unsere Gesellschaft einen Konsens darüber getroffen hat, dass man erst mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich befähigt ist, seine Interessen selbst wahr zu nehmen. Darauf basiert unsere gesamte Rechtsordnung. Von daher spricht alles dafür, dass dies auch für die Wahrnehmung des wichtigsten demokratischen Rechts gelten muss. Sonst müsste sich die rheinland-pfälzische Ampel und die Befürworter für ein Wahlrecht ab 16 die Frage gefallen lassen, warum man nicht auch schon mit 16 hochprozentigen Alkohol trinken und sich am legalen Glückspiel beteiligen darf. Der vielfach angeführte Aspekt „Politikverdrossenheit“ wird sich auch nicht durch eine Absenkung des Wahlalters beheben lassen: Hier bedarf es dann, insbesondere im Hinblick auf die niedrige Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl von 64,4 %, eher einer verlässlicheren, ideologieferneren und vernünftigen Politik. Daher steht für uns FREIE WÄHLER fest: ‚Volljährigkeit und aktives Wahlrecht gehen Hand in Hand‘“, so der Generalsekretär der FREIEN WÄHLER Christian Zöpfchen.
Auch die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wird den Gesetzesentwurf der Ampel auf Änderung des Artikel 76 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ablehnen: „Nach unserer Auffassung dürfen Rechte und Pflichten nicht auseinanderfallen. Mit Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre würde das Wahlalter und die Volljährigkeit auseinanderfallen. Zudem bestünde unter anderem das Problem, dass Fälle auftreten können, in denen minderjährige Straftäter wegen Fehlens der sittlichen und geistigen Entwicklung nicht reif genug wären, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, mit der Folge, dass diese nicht individuell strafrechtlich verantwortlich wären (vgl. § 3 JGG), sie aber zugleich das Recht hätten, wählen zu dürfen und damit die Geschicke des Landes zu bestimmen. Das passt nicht zusammen.“, so der parlamentarische Geschäftsführer der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion und Landesvorsitzende Stephan Wefelscheid.
Bild: Stephan Wefelscheid, Christian Zöpfchen