Auch mit Blick auf unsere europäischen Nachbarn muss der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie entfristet werden

Wenn sich die Bundesregierung nicht auf eine Verlängerung einigt, gilt ab 2024 wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19% auf Speisen in der Gastronomie – im Jahr 2020 ist er befristet auf 7% reduziert worden.

Der Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER zur Europawahl im kommenden Jahr, Joachim Streit,  hat zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes eine klare Meinung: „Auf Speisen in der Gastronomie gilt aktuell in 23 von 27 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt, welche Auswirkung eine Rückkehr zum Normalsatz von 19% hätte: Frankreich 10%, Italien 10%, Niederlande 9%, Österreich 10%, Luxemburg 3%. Wenn Deutschland zum alten Niveau zurückkehrt, leidet unsere ohnehin gescholtene Gastrobranche unter einem massiven Standortnachteil. Daher mache ich mich mit Nachdruck für eine Entfristung des reduzierten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie stark!“

Bild: Joachim Streit

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