Landesvorsitzender Stephan Wefelscheid: „Bayerns Kultusminister Piazolo (FREIE WÄHLER) hat vollkommen Recht!“
Koblenz: Die Diskussion über ein Verbot der Vollverschleierung an Schulen wird derzeit in zahlreichen Bundesländern geführt. Auslöser war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg, nach dem es im dortigen Schulgesetz keine rechtliche Grundlage für ein solches Verbot gebe.
Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) hatte in diesem Zusammenhang auf die klaren Regelungen in Bayern verwiesen. Lehrer und Schüler müssten sich in der Schule ins Gesicht schauen können, das würde eine Vollverschleierung verhindern. Der Landesvorsitzende der FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz Stephan Wefelscheid stimmt seinem Parteikollegen zu: „Zur Beurteilung der Leistungen von Schülern und Schülerinnen müssen diese eindeutig identifizierbar sein. Dies ist bei einer Vollverschleierung nicht möglich.“ Wefelscheid weist auch darauf hin, dass die Zahl der Fälle von Vollverschleierung an Schulen oder Universitäten verschwindend gering sind. „Offenbar handelt es sich nur um Einzelfälle, die geregelt werden müssen, und nicht um ein wirklich generelles Problem“ sagt Wefelscheid.
Aus den Reihen der FDP hatte es in den vergangenen Tagen andere Einschätzungen gegeben. Die menschenrechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Marina Schuster bezog Stellung gegen ein Verbot der Ganzkörperverschleierung: „Ein solches Verbotsgesetz entspricht als rein symbolische Gesetzgebung nicht dem liberalen Verständnis von Gesellschaft, Freiheit und Verantwortung.“ Für Wefelscheid ist diese Haltung nicht nachvollziehbar: „Wir können doch nicht erlauben, dass durch einen falsch verstandenen Liberalismus wesentliche Grundlagen unseres Bildungssystems in Frage gestellt werden.“