Pauschale Ausgangssperre nicht zielführend, Infektionszahlen gezielt bekämpfen
Die FREIEN WÄHLER lehnen die aus Berlin angestrebte Machtverlagerung von den Ländern zum Bund im Rahmen der „Bundesnotbremse“ ab. Gegen die geplante und unreflektierte Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes und die pauschale Ausgangssperre um 21 Uhr ab Inzidenz 100 plant die FREIE WÄHLER Bundesvereinigung durch eine Verfassungsbeschwerde vorzugehen. Der Bund ist nicht die richtige Ebene, pragmatische und sinnvolle Entscheidungen, anstatt der Länder vor Ort zu treffen, so FREIE WÄHLER Bundesvorsitzender Hubert Aiwanger. Ausgangssperren ab 21 Uhr in den Frühlingsmonaten mit zunehmender Tageslänge sind laut Experten sogar kontraproduktiv, da Infektionen vor allem in Innenräumen stattfinden, kaum aber beispielsweise beim Abendspaziergang. Im Umgang mit der Coronapandemie plädieren die FREIEN WÄHLER für eine weitere Mitwirkung der Länder, Kommunen, Betriebe und Privatpersonen. Lebensfremde Vorschläge wie eine Ausgangssperre bei Sonnenschein (Sonnenuntergang Ende Mai um 21.30!) untergräbt nach Ansicht der FREIEN WÄHLER die Akzeptanz der Maßnahmen insgesamt und polarisiert das Land, anstatt die Kräfte zu bündeln.
Bundesregierung will Länderkompetenzen beschneiden
Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes will Kanzlerin Angela Merkel und die schwarzrote Bundesregierung die Länder in ihren Kompetenzen beschneiden. Das Subsidiaritätsprinzip wird damit weiter ausgehebelt. Mit der schon für kommende Woche anvisierten Gesetzesänderung will der Bund eine sog. „Notbremse“ aufnehmen. Demnach sollen bei einer Überschreitung einer Inzidenzmarke in einen Landkreis nicht mehr die Regeln der Länder, sondern bundeseinheitliche Regeln gelten. Der Bund könnte dann aus Berlin Ausgangssperren für jede Region im Land erlassen, heißt konkret, dass die Menschen noch vor Sonnenuntergang Häuser und Wohnungen nicht verlassen dürfen.
Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER, sieht in der Machtverschiebung nach Berlin einen „unüberlegten Schnellschuss, der mehr Gefahren als Nutzen bringt. Der Bund soll nicht den Menschen verbieten, um 21 Uhr einen Abendspaziergang um den Wohnblock oder ums Dorf zu machen. Die FREIEN WÄHLER betonen, dass eine gezielte Ausgangssperre mit sinnvollen Zeitfenstern durchaus eine sinnvolle Maßnahme gegen die Ausbreitung von Coronainfektionen sein kann. Die generelle Vorgehensweise und die Verhängung durch Bundesgesetz statt regionaler Regierungen und Behörden aber ist der falsche Weg.
Joachim Streit geht bereits juristisch gegen Ausgangssperre vor
Joachim Streit, künftiger Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, der bereits juristisch gegen das Instrument der Ausgangssperre vorgeht, erwägt deswegen eine Verfassungsbeschwerde: „Die Landräte als Chefs der Gesundheitsämter haben den besseren Blick für die Lage und Maßnahmen, die vor Ort nötig sind. Diese Kompetenz muss auch in Zukunft weiter bestehen bleiben und genutzt werden. Der weite und theoretische Blick von Berlin reicht hierzu nicht aus.‘ Streit weiter: „Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen. Die Verlagerung von Corona-Befugnissen nach Berlin widerspricht zudem dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach der Bund nur dann regulativ eingreifen darf, wenn die Möglichkeit der Länder und Kommunen nicht ausreichen, die Pandemielage zu lösen. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Kommunen haben bewiesen, dass sie in der Lage sind mit Inzidenzen auch über Werten von 200 zu Recht zu kommen.“
Aus Sicht der FREIEN WÄHLER stellt die Gesetzesverschärfung einen tiefen und unverhältnismäßigen Einschnitt in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Experten, wie der Ärztepräsident Klaus Reinhardt, sagen, dass eine Übertragung im Freien nur sehr selten sei.
Grundgesetz steht nicht unter Pandemie-Vorbehalt
Stephan Wefelscheid, Bundesjustiziar der FREIEN WÄHLER: „Das Grundgesetz steht nicht unter Pandemie-Vorbehalt. Die von der Bundesregierung geplante Notbremse verkennt die Bedeutung der lokalen Situation. Das Grundgesetz verlangt aber, dass ein staatlicher Eingriff bei gleicher Zweckerreichung nur mit den mildesten Mitteln erfolgen darf. Wenn jetzt Ausgangssperren rein an Inzidenzen festgemacht von Berlin aus angeordnet werden, ist dieses Instrument von Beginn an rechtlich und tatsächlich zum Scheitern verurteilt. Hier bedarf es regionaler Kenntnisse, um überhaupt das richtige Instrument wählen zu können. Hinzu kommt, dass die Frage der Schließung von Schulen den Kernbereich der Landeskompetenz berührt. Das kann Berlin somit gar nicht regeln, das wäre glatt verfassungswidrig.“
Joachim Streit will als Beschwerdeführer die Gesetzesänderung vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. „Wir verstehen uns als Anwalt der liberalen, freien Bürgerinnen und Bürger. Wir betonen aber auch, dass die Menschen so gut wie möglich geschützt werden müssen. Wichtig ist uns, dass dieser Schutz aber von den Landesregierungen bestimmt wird!“