Beendigung der Altersdiskriminierung von Schöffen

FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz fordern Abschaffung der Altersgrenze bei der Berufung von Schöffen

Koblenz. Auf einem kleinen Parteitag in Mainz haben die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz eine Resolution zur Abschaffung der Altersgrenze bei der Berufung von Schöffen einstimmig verabschiedet. In einem Schreiben an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer fordern die FREIEN WÄHLER diese auf, durch eine Bundesratsinitiative die Streichung der Altershöchstgrenze für Schöffen zu bewirken. Diese liegt derzeit noch bei 70 Jahren.

„Angesichts der demographischen Entwicklung ist es nicht nachvollziehbar, dass ältere Menschen durch willkürlich gesetzte Altersgrenzen von einem Engagement für die Gesellschaft abgehalten werden“ sagt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz und Spitzenkandidat für die Europawahlen. Nach seiner Ansicht ist die Altersgrenze gesellschaftspolitisch nicht vertretbar und darüber hinaus auch inkonsequent: „Wie soll man den Menschen erklären, dass ein ehrenamtlicher Richter älter als 70 sein darf, ein Schöffe aber nicht?“ fragt Wefelscheid.

Wefelscheid hofft auch auf eine breite Unterstützung durch die Seniorenbeiräte im Land, die er über die Initiative informiert hat.

2 Kommentare

  1. Ich lese diesen Beitrag zur Altersdriminierung von Schöffen. Dieser Beitrag stammt aus dem Jahre 2019. Hoffentlich wurde diese Altersgrenze inzwischen abgeschafft.
    Ich hätte noch zwei Begründungen warum es unsinnig ist gerade bei Schöffen diese Altersgrenze zu ziehen.
    Ich gerade (28. Febr 2023) dass in Deutschland tausende Schöffen fehlen. In NRW sogar 10 000! Die älteren Menschen haben die Zeit und können sich in die Aufgaben der Schöffen voll einarbeiten. Ausserdem sind (kluge vernünftige) Menschen im Alter milder und haben mehr Weisheit. Und ob ein Kandidat geeignet ist, entscheidet sowieso eine Kommission nach einem persönlichen Gespräch.
    (Ich bin 73 Jahre, lebe als Deutsche in den NL und unterrichte noch 3 x in der Woche an der Volkshochschule).

  2. „Wie soll man den Menschen erklären, dass ein ehrenamtlicher Richter älter als 70 sein darf, ein Schöffe aber nicht?“
    Keine Richter über 70 wäre allerdings auch eine Lösung. Ok, ich kenne 70 jährige die sind so fit die würden den Pilotenschein noch schaffen und entsprechend sicher fliegen. Ich kenne aber auch genausoviele 14 Jährige auf die das zutreffen würde. Das man erst ab 25 Jahren Schöffe werden kann, sehe ich daher ebenso als Altersdiskriminierung.
    Wie sehen FW das Mindestalter von 25 jahren?
    Bedenkt bitte wie sich ein 18 Jähriger vor Gericht fühlt, wenn fasst sämtliche Schöffen im Rentenalter sind, und von der Art seines Vergehens (z.B. Internet oder BtMG) NULL Ahnung haben.

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