Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz begrüßen im Grundsatz, dass jetzt die Möglichkeit der Beantragung von Überbrückungshilfe IV geschaffen wurde. Dennoch benötigen viele Unternehmen und Selbständige jetzt eine klare Perspektive.

Koblenz. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin hat bekanntgegeben, dass ab sofort Überbrückungshilfe IV beantragt werden könne, die die Monate Januar 2022 bis März 2022 abdecke. Gut ist, dass Unternehmen, die durch Absagen im Weihnachtsgeschäft besonders betroffen waren, einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dennoch scheinen die Zugangshürden für die Inanspruchnahme der Hilfen zu hoch. Der HDE Deutschland teilte in seiner Pressemitteilung vom 07.01.2022 mit, dass viele Handelsunternehmen wohl bereits bei weit weniger als 30 Prozent monatlichem Umsatzrückgang in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Das scheint bei der aktuellen Konzeption der Überbrückungshilfe IV nicht berücksichtigt worden zu sein. Wenigstens genauso wichtig ist jedoch, den betroffenen Wirtschaftszweigen eine klare Perspektive in Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen zu ermöglichen. 2G und 2G+ hat dem Einzelhandel bereits das Weihnachtsgeschäft verkorkst, da viele Kunden abgeschreckt wurden. Hier wird es Zeit über eine Abschaffung von 2G nachzudenken, wie es bereits die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER forderte.

„Es ist nicht einzusehen, warum sich die bewährten Hygienekonzepte im Lebensmittelhandel nicht auch für den gesamten Einzelhandel umsetzen lassen. Den betroffenen Unternehmen muss jetzt eine gute Perspektive für 2022 eröffnet werden. Dazu wäre die Abschaffung von 2G im Einzelhandel ein erster wichtiger Schritt”, meint Generalsekretär Christian Zöpfchen.

Marianne Altgeld, Stellvertretende Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz, mahnt zudem an: „Einzelhändler, Gastronomen, Hotelbetreiber sowie Schausteller sind zurecht frustriert von den politischen Akteuren auf Bundes- und Landesebene. Eine klare Bemessungsgrundlage zu Hygienekonzepten scheint es nicht mehr zu geben, was sämtliche betrieblichen Planungsversuche ad absurdum führt. Ob ein Hygienekonzept genehmigt wird, bemisst sich nicht an dessen inhaltlicher Ausgestaltung, sondern an der „Klasse“ des einreichenden Unternehmers. Die Regierungsparteien eröffnen somit eine „Zwei-Klassen-Wirtschaft“. Die Unternehmen, welche unter Auflagen öffnen dürfen und jene, die unter gleichen Auflagen zwar öffnen könnten, aber entbehrlich zu sein scheinen. Ich vermisse hier definitiv den Willen und den Anspruch, unseren Leistungsträgern im Mittelstand einen Weg der Teilhabe zu eröffnen.“

Bild: Marianne Altgeld, Christian Zöpfchen

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