FREIE WÄHLER gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Zustimmung der Landesregierung gegen die Interessen des Landes.

Die FREIEN WÄHLER stellen sich gegen die aus Berlin geplante Machtverlagerung und gehen am Donnerstag, 22. April 2021, mit der bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes bei einer Bundespressekonferenz (BPK) in Berlin an die Öffentlichkeit. 

Mainz. Mit völligem Unverständnis haben die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz die Ankündigung der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer vernommen, wonach das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gegen deren eigene Überzeugung zustimmen wollen. Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender und künftiger parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, findet dafür klare Wort: „Ab Freitag wird es Bußgelder im privaten und häuslichen Bereich geben, obwohl die Ministerpräsidentin Malu Dreyer das eigentlich ablehnt. Und Vize-Ministerpräsident Volker Wissing hält die Ausgangsperre für verfassungswidrig, stimmt aber trotzdem diesem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zu. Diese Politik der Landesregierung ist völlig widersinnig und zeigt einmal mehr auf, dass es der Ampelkoalition und allen voran der FDP in Mainz nur um den eigenen Machterhalt geht. Für die Beteiligung an der kommenden Regierung scheint die FDP sogar sehenden Auges zum Verfassungsbruch bereit. Die selbsternannte Rechtsstaatspartei FDP sollte angesichts dieser Tatsache in der kommenden Regierung lieber freiwillig auf das Justizministerium verzichten.“

Joachim Streit, künftiger FREIE WÄHLER Fraktionsvorsitzender: „Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht gut für unser Land. Es braucht keinen Berliner Zentralismus. Die Landräte als Chefs der Gesundheitsämter haben den besseren Blick für die Lage und Maßnahmen, die vor Ort nötig sind. Diese Kompetenz muss auch in Zukunft weiter bestehen bleiben und genutzt werden. Der weit entfernte und theoretische Blick von Berlin reicht hierzu nicht aus.“ Streit weiter: „Die Pläne aus Berlin haben nichts mit der Realität zu tun, tragen nicht zur Reduktion der Inzidenz bei und verstören die Menschen. Die Verlagerung von Corona-Befugnissen nach Berlin widerspricht zudem dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach der Bund nur dann regulativ eingreifen darf, wenn die Möglichkeit der Länder und Kommunen nicht ausreichen, die Pandemielage zu lösen. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Kommunen haben bewiesen, dass sie in der Lage sind mit Inzidenzen auch über Werten von 200 zurecht zu kommen.“

 Bild: Stephan Wefelscheid

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