Impfreihenfolge muss vom Bundestag festgelegt werden

Berlin/Koblenz. Die Festlegung der Impfreihenfolge durch Bundesgesundheitsminister Spahn ist verfassungswidrig. Landesvorsitzender Stephan Wefelscheid, Rechtsanwalt in Koblenz: „Wenn das Wohl und Wehe von 83 Millionen Deutschen betroffen ist, kann die Abwägung und Festlegung der Impfreihenfolge nicht durch einfache Verordnung festgestellt werden. In der schwierigsten Situation unseres Landes muss der Deutsche Bundestag darüber entscheiden und nicht ein Bankkaufmann, der zufällig Gesundheitsminister ist“.

Spitzenkandidat Joachim Streit: „Ich bin schockiert, dass Spahn das Parlament umgeht und selbst die Entscheidung trifft. Wenn eine gesamte Nation, alle Menschen in Deutschland, in Kategorien eingeteilt werden und auch Menschen sterben werden, weil sie nicht zu den Ersten gehören, dann kann nur der Bundestag die Entscheidung treffen.“

Bild: Stephan Wefelscheid; Joachim Streit

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